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MELDUNG/581: Zum Tag der älteren Generation - Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit gefordert (BAGSO)


Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)
Pressemitteilung: 03.04.2018

Zum Tag der älteren Generation: BAGSO fordert Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit


Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit. Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: "In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung - mindestens für einige Monate."

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt.

Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten - wie beim Elterngeld - aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb.

Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können.

Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.

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Quelle:
Pressemitteilung 7/2018: Bonn, 3. April 2018
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn
Barbara Stupp, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 (0) 2 28 / 24 99 93 12, Fax: +49 (0) 2 28 / 24 99 93 20
E-Mail: stupp@bagso.de
Internet: www.deutscher-seniorentag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2018

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