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POLITIK/461: Drei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Was hat es gebracht? (BBB)


Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Karin Evers-Meyer (SPD), Berlin, 7. September 2009

Drei Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Was hat es gebracht?


Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erreichen die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, immer wieder Berichte über Diskriminierungen behinderter Menschen bei den wichtigsten Geschäften des täglichen Lebens. Und das, obwohl das AGG die Benachteiligung wegen einer Behinderung bei sogenannten Massengeschäften verbietet. Der Presse war jüngst die Schilderung eines behinderten Mannes zu entnehmen, der ebenso wie seine Begleiterin durch eine Hotelleitung gebeten wurde, die hoteleigene Sauna nicht mehr zu nutzen. Der Betroffene ist Rollstuhlfahrer; andere Hotelgäste fühlten sich durch seine Anwesenheit belästigt.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, kommentierte die einschlägigen Artikel heute in Berlin: "Es ist skandalös, wie Menschen mit Behinderungen noch immer herabgewürdigt und gedemütigt werden. Der Vorfall zeigt, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft nach wie vor ausgegrenzt werden." Die Privatwirtschaft ignoriere offensichtlich die Regelungen des AGG, nach denen eine Benachteiligung wegen einer Behinderung nicht nur im Berufsleben, sondern auch im allgemeinen Zivilrechtsverkehr verboten sei, ergänzte Evers-Meyer.

Evers-Meyer berichtete von weiteren Beispielen, wie Menschen mit Behinderungen von der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft abgeschnitten werden. Bezeichnend sei beispielsweise die Mitteilung eines Betreuungsvereines, die die Behindertenbeauftragte in diesen Tagen erreichte: Ein Verlag teilte dem Verein mit, dass er grundsätzlich keine Verträge mehr mit behinderten Menschen eingehe, die unter Betreuung stehen. Ferner teilte eine Bank mit, dass sie ein bestimmtes Sparkonto mit Karte nicht für betreute, behinderte Menschen anbiete. Viele Menschen mit Behinderungen berichteten außerdem, dass sie bestimmte Fahrgeschäfte in einem Vergnügungspark nicht nutzen durften.

Den Betroffenen rät Evers-Meyer, sich gegen Diskriminierungen mit den vom AGG vorgesehenen Mitteln zur Wehr zu setzen, damit solche Verhaltensweisen abgestellt werden.

"Die Verbände behinderter Menschen haben so sehr für das AGG gekämpft. Jetzt muss auch von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Wir brauchen jetzt die Entwicklung einer Rechtsprechung, die die Regelungen des AGG ausfüllt, damit der Privatwirtschaft klare Vorgaben gemacht werden" betont Evers-Meyer.

Ausdrücklich wies die Behindertenbeauftragte darauf hin, dass sich die betroffenen behinderten Menschen bei einer Benachteiligung auf Grund ihrer Behinderung an sie wenden können.

Weitere Informationen zum AGG können der
Internetseite der Behindertenbeauftragten unter
www.behindertenbeauftragte.de entnommen werden.


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Quelle:
Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der
Bundesregierung - Berlin, 07.09.2009
Postanschrift: Mauerstr. 53, 10117 Berlin
Telefon: 03018 527-2648, Fax: 03018 527-1871
E-Mail: info@behindertenbeauftragte.de
Internet: www.behindertenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2009