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POLITIK/505: Rechtliche Anerkennung von Taubblindheit gefordert (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 2. März 2011

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert
die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art


Berlin - Taubblinde Menschen sind in Deutschland bei der Wahrnehmung ihrer Rechte extrem benachteiligt. "Es bestehen derzeit für taubblinde Menschen unüberwindbare Hürden, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht im Einklang stehen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, im Anschluss an ein Treffen mit betroffenen Menschen und deren Vertretern in Berlin. In Deutschland gebe es schätzungsweise 5.000 Betroffene, die im Vergleich zu anderen behinderten Menschen in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und im Alltag auf besondere Weise eingeschränkt seien. Zudem seien sie von Isolation bedroht und in hohem Maß auf Unterstützung angewiesen.

Aichele forderte die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art. "Eine rechtliche Anerkennung wäre ein entscheidender Schritt, um taubblinden Menschen eine bedarfsgerechte Unterstützung und existentielle Hilfe zu organisieren." In Deutschland gebe es gravierende Probleme, etwa fehlende Beratungsstrukturen für Betroffene und ihre Familien, die strukturell unterfinanzierte Rehabilitation oder der Mangel an professionellen Assistenten für taubblinde Menschen. "Ein selbstbestimmtes Leben ist für taubblinde Menschen nur dann möglich, wenn sie im Alltag durch persönliche Assistenten unterstützt werden und frühzeitig geeignete Kommunikationsformen, etwa die taktile Gebärdensprache oder das Lormen erlernen können", so Aichele.

Der Menschenrechtsexperte rief die Politik dazu auf, besonders benachteiligte Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Aktions- und Maßnahmenpläne vorrangig zu berücksichtigen. Im Unterschied zu anderen Gruppen behinderter Menschen könnten sie nur unzureichend auf Selbsthilfe- oder Stellvertretungsstrukturen zurückgreifen, so der Leiter der Monitoring-Stelle. Er regte an, eine wissenschaftliche Untersuchung der Lebenslage "Taubblindheit" in Auftrag zu geben.

Positionen Nr. 1 "Monitoring - unverzichtbarer Beitrag zur staatlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=a8a30619aa7efa91b5ab

Positionen Nr. 2 "Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=fad0bc5dbaa2fcd70218

Positionen Nr. 3 "Partizipation - ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention"
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=648887e8e62e31e0ac3c


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Quelle:
Pressemitteilung vom 02.03.2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
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Internet: www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2011