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POLITIK/554: Zum Referentenentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (Lebenshilfe)


Lebenshilfe - Pressemitteilung: 08.07.2015

Lebenshilfe zum Referentenentwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Endlich neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - aber Kombination mit Eingliederungshilfe erschwert


Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt die geplante Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dabei geht es um eine umfassendere und von den Fähigkeiten der Menschen ausgehende Sicht.

Nun wird nicht mehr unterschieden zwischen körperlich pflegebedürftigen Menschen und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa Menschen mit Demenz oder mit geistiger Behinderung. Mit dem erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt es ein neues Begutachtungsinstrument, das sich am Grad der Selbständigkeit orientiert. Das ermöglicht endlich einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit geistiger Behinderung.

Die Lebenshilfe kritisiert indes, dass der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf nur die Pflegeversicherung in den Blick nimmt. Die Auswirkungen auf die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) und dort notwendige Änderungen werden ausgeblendet. Der Referentenentwurf lässt ein übergreifendes Gesamtkonzept für pflegebedürftige und behinderte Menschen nicht erkennen. Eine Abstimmung mit der bereits seit längerem laufenden Reform der Eingliederungshilfe fehlt offensichtlich.

Dazu Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe: "Für Menschen mit geistiger Behinderung, die oftmals auf Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe von Geburt an angewiesen sind, ist das reibungslose Ineinandergreifen der verschiedenen Systeme von besonderer Bedeutung. Dies wird durch den Entwurf in der vorliegenden Fassung jedoch eher noch erschwert werden. Hier sind Nachbesserungen dringend erforderlich."

Wie die Leistungen besser koordiniert werden könnten, dazu hat die Lebenshilfe etliche Vorschläge unterbreitet. Zentrales Anliegen ist dabei, dass junge Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in der Pflegeversicherung nicht vergessen werden. Es macht einen Unterschied, ob jemand bereits von Geburt an sein ganzes Leben lang auf pflegerische Leistungen angewiesen ist oder diese erst im hohen Alter für eine kurze Dauer benötigt. Ein wichtiger Schritt zugunsten junger Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf wäre die Möglichkeit, Pflegesachleistungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets zusammen mit Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten.

Zudem müssen die Rentenleistungen für langzeitpflegende Angehörige verbessert werden. Bei Menschen, die von Geburt an auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind, übernehmen Familienangehörige die Pflege über sehr lange Zeit - oft über mehrere Jahrzehnte. Dies stellt pflegende Angehörige vor gravierende Herausforderungen mit teilweise erheblichen Auswirkungen auf ihr eigenes Berufsleben. Daher bedarf es insbesondere für langzeitpflegende Personen der besseren rentenrechtlichen Absicherung und Honorierung ihrer Pflegeleistungen.

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Quelle:
Pressemitteilung: 08.07.2015
Kerstin Heidecke, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2015

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