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AGRAR/374: Glyphosat-Krebseinstufung - Neue Bundesregierung muss Behörden kritisch hinterfragen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. März 2018

Glyphosat-Krebseinstufung: Neue Bundesregierung muss Behörden kritisch hinterfragen


Zur heute im Journal of Epidemiology and Community Health (JECH) veröffentlichten wissenschaftlichen Analyse der Einstufung des krebserregenden Potenzials von Glyphosat durch europäische Behörden erklärt Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik:

Die neue Analyse liefert weitere Belege dafür, dass die Behörden sich bei der Einstufung der krebserregenden Eigenschaften von Glyphosat nicht an ihre eigenen Regeln gehalten haben. Demzufolge hätte Glyphosat schon anhand der vorliegenden und ausgewerteten Industriestudien auch von der EU offiziell als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft werden müssen, genau wie es die Krebsexperten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) getan haben.

Die alte Bundesregierung hat erst vor wenigen Tagen nochmals bekräftigt, sie vertraue der Bewertung der Behörden, Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen. Heute tritt die neue Bundesregierung an, die sich wegen des öffentlichen Drucks nach der Schmidt-Zulassung einen Vielleicht-irgendwann-Glyphosatausstieg in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. Die neue Agrarministerin Julia Klöckner muss angesichts dieser weiteren Hinweise jetzt auch die Arbeit der Behörden noch einmal ganz genau überprüfen.

Sollte die schwarz-rote Neuauflage allerdings genauso wenig Aufklärungsinteresse zeigen wie die bisherige Regierung, kann immerhin der neue Sonderausschuss des Europaparlaments den Hinweisen nachgehen, der diese Woche seine Arbeit aufgenommen hat.


Der JECH-Artikel kann hier kostenlos heruntergeladen werden:
Peter Clausing, Claire Robinson, Helmut Burtscher-Schaden: Pesticides and public health: an analysis of the regulatory approach to assessing the carcinogenicity of glyphosate in the European Union
http://jech.bmj.com/content/jech/early/2018/03/06/jech-2017-209776.full.pdf

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. März 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2018

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