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ARBEIT/1097: Arbeitslosengeld - Schulz Gerechtigkeitspolitik ist auf einem Auge blind


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Februar 2017

Arbeitslosengeld: Schulz Gerechtigkeitspolitik ist auf einem Auge blind


Zu der Ankündigung des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz, die Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer verlängern zu wollen, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Mit seiner Forderung hat SPD-Kanzlerkandidat Schulz vor allem die männlichen Facharbeiter im Blick. Die Arbeitslosenversicherung orientiert sich genau an deren sogenanntem Normalarbeitsverhältnis. Das ist gut für Arbeitnehmer mit einer weitgehend ungebrochenen Erwerbsbiografie. Sie würden von Schulz Vorschlag profitieren. Viele kurzfristig Beschäftigte, Leiharbeiternehmer, prekär Beschäftigte und vor allem Frauen hätten aber nichts davon. Sie zahlen zwar in die Arbeitslosenversicherung ein, bekommen aber trotzdem oft kein Arbeitslosengeld, weil sie die hohen Zugangshürden nicht nehmen können. Fast jeder vierte Beschäftigte, der arbeitslos wird, bekommt statt Arbeitslosengeld I lediglich Hartz IV-Leistungen.

Diese Gerechtigkeitslücke sieht SPD-Kandidat Schulz nicht. Dabei nimmt dieser Trend im Zuge der Digitalisierung und der Entstehung neuer Beschäftigungsformen deutlich zu. Unsere Vorschläge, insbesondere für prekär Beschäftigte die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung wieder zu verbessern, hat die SPD aber immer abgelehnt. Wichtiger als die Finanzierung von Arbeitslosigkeit ist es darüber hinaus, in Qualifizierungen von Arbeitslosen zu investieren und damit ihre Jobchancen zu verbessern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Februar 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2017

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