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ARBEIT/1116: Ein guter Tag für die Unternehmensmitbestimmung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juli 2017

Ein guter Tag für die Unternehmensmitbestimmung


Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der deutschen Mitbestimmung mit EU-Recht erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte:

Es ist ein wichtiges Signal, dass der Europäische Gerichtshof die deutsche Unternehmensmitbestimmung klar und eindeutig bestätigt hat. Der Europäische Gerichtshof ist der Argumentation des Klägers nicht gefolgt und hat damit die deutsche Mitbestimmungskultur gegen die Kritiker nachdrücklich gestärkt.

Die Mitbestimmung ist ein hohes Gut, das gewahrt werden muss. Mehr noch - dieses Urteil muss jetzt von der Bundesregierung als ein klares Zeichen verstanden werden, die Unternehmensmitbestimmung auch in Deutschland zu stärken. Immerhin ist die Unternehmensmitbestimmung in der Defensive, denn immer mehr Unternehmen umgehen oder ignorieren die Rechte der Beschäftigten. Es besteht Handlungsbedarf. Die Bundesarbeitsministerin hätte schon längst tätig werden müssen, um die Unternehmensmitbestimmung zu stärken und die Grauzonen zu schließen. Denn es ist nicht akzeptabel, wenn sich Unternehmen durch eine bewusste Wahl der Gesellschaftsform den deutschen Mittbestimmungsgesetzen entziehen. Unsere Forderungen liegen mit einem Antrag auf dem Tisch.

Die Bundesregierung muss endlich handeln. Denn die Unternehmensmitbestimmung ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Kultur. Sie fördert nachhaltiges und sozialverträgliches Wirtschaften, stärkt die soziale Stabilität, den Zusammenhalt der Belegschaften und schafft Vertrauen und eine hohe Identifikation der Beschäftigten mit ihren Unternehmen.

Hintergrund:
Ein Kleinaktionär des Reisekonzerns TUI hatte geklagt und argumentiert, dass die Beteiligung von Beschäftigten im Aufsichtsrat gegen den Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoße. Ein deutscher Arbeitnehmer mit Sitz im Aufsichtsrat könne nicht zu einer Auslandstochter seines Arbeitgebers wechseln, ohne sein Mandat zu verlieren. Dadurch sei er in der Wahl seines Arbeitsplatzes eingeschränkt. Außerdem würden Auslandsbeschäftigte deutscher Unternehmen diskriminiert, weil sie die Vertreter im Aufsichtsrat weder mitwählen noch selbst gewählt werden dürfen. Das Berliner Kammergericht hatte dem EuGH den Fall vorgelegt und angekündigt, die derzeit geltenden Mitbestimmungsregeln nicht mehr anzuwenden, wenn sich der EuGH der Argumentation des Klägers anschließe. Wäre die Entscheidung rechtskräftig geworden, wären in absehbarer Zeit sämtliche Konzerne mitbestimmungsfrei gewesen, die Zweigstellen in der EU haben.

Zur Unternehmensmitbestimmung haben wir einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 18/10253).

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2017

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