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ARBEIT/1194: Reform des Kurzarbeitergeldes - Nicht bei kurzfristigen Maßnahmen haltmachen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. März 2020

Reform des Kurzarbeitergeldes: Nicht bei kurzfristigen Maßnahmen haltmachen, Arbeitsmarkt braucht grundlegende Reform


Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Arbeitsmarkt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Der Gesetzentwurf, der einst als "Arbeit-von-morgen-Gesetz" begann, enthält jetzt im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus auch weitere kurzfristige Maßnahmen zur Kurzarbeit. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich zu unterstützen. Es ist wichtig, dass diese Maßnahmen jetzt auch unbürokratisch und schnell von den Arbeitsagenturen umgesetzt werden können. Außerdem ist es zusätzlich notwendig auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die davon nicht profitieren können, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind. Auch Solo-Selbständige sollten in diesen Zeiten unterstützt werden. Schließlich sollten auch diese Kurzarbeitsphasen in Folge des Coronavirus wenn möglich für Weiterbildung genutzt werden.

Auch wenn das "Arbeit-von-morgen-Gesetz" jetzt nicht mehr so heißt, ist das Ziel eigentlich immer noch, Antworten auf die zukünftigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, die vor allem durch Digitalisierung, ökologischen Umbau und demographische Entwicklung entstehen. Dazu sollen vor allem Maßnahmen des Qualifizierungschancengesetzes nachgebessert werden. Diese Nachbesserungen gehen in die richtige Richtung. Angesichts der Herausforderungen reicht es nicht nur an einzelnen Stellschrauben zu drehen, sondern wir brauchen grundlegende Veränderungen.

Wir wollen deswegen die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickeln. Zentral ist dabei die Einführung eines Rechts auf Weiterbildung, die mit einer besseren sozialen Absicherung in Weiterbildungsphasen verbunden ist. Wir fordern deswegen ein Weiterbildungsgeld für Erwerbstätige und Arbeitslose, das 200 Euro höher ist als die Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Erwerbstätige sollen selbstbestimmt entscheiden können, ob und wie sie sich weiterbilden. Außerdem sollen überall da, wo es Arbeitsagenturen gibt, Bildungsagenturen entstehen, die zukünftig die zentrale Anlaufstelle sein sollen, wenn sich Menschen über Weiterbildung informieren wollen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. März 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2020

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