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ARBEIT/880: Scheinwerkverträge effektiv verhindern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. März 2013

Scheinwerkverträge effektiv verhindern



Zu den Ankündigungen von Bundesministerin von der Leyen gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Problembewusstsein zeigen und halbherzige Ankündigungen sind zu wenig. Notwendig sind umfassende Maßnahmen und ernsthafte Anstrengungen, um die Tendenz zu zweifelhaften Werkvertragskonstruktionen zu stoppen. Denn die Zersplitterung von Belegschaften durch Werkverträge und Leiharbeit schwächt die Gewerkschaften und geht zu Lasten der Beschäftigten.

Wir brauchen zu allererst eindeutige Kriterien zur Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen. Wenn die gleichen Tätigkeiten auf demselben Betriebsgelände per Werkvertrag vergeben werden, dann entsteht eine Konkurrenzsituation bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Unter solchen Voraussetzungen müssen künftig die Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen echten Werkvertrag handelt. Dazu brauchen die Betriebsräte umfassende Mitbestimmungsrechte.

Die Ankündigung von Ministerin von der Leyen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch Werkverträge prüfen soll, ist eine Placebo-Maßnahme. Abgesehen davon, dass nicht nur Leiharbeitsfirmen Scheinwerkverträge anbieten, kann die BA diese Kontrollen gar nicht leisten. Schon heute funktionieren die Kontrollen der Leiharbeit nicht ausreichend. Die Kontrolle der Leiharbeit sollte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit übertragen werden, denn diese ist dafür ausgebildet und sie hat auch die notwendigen Prüfbefugnisse. Damit künftig Werkverträge ausreichend kontrolliert werden können, muss die FKS personell besser ausgestattet werden.

Vor allem muss sich die Ministerin dem Grundproblem annehmen. Mit Scheinwerkverträgen und Leiharbeit werden tarifliche Standards unterlaufen. Es ist nichts anders als Tarifflucht für Teile der Beschäftigten. Dieses Lohndumping muss gestoppt werden. Alle Beschäftigten müssen gleich bezahlt werden. Wir brauchen endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Darüber hinaus soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle Branchen geöffnet werden für mehr branchenspezifische Mindestlöhne. Weiter müssen die Rahmenbedingungen für mehr allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge erleichtert werden, damit Tariflöhne für alle Beschäftigten einer Branche gelten. Diese Regelungen schützen die Beschäftigten und die tariftreuen Betrieben gleichermaßen. Tarifflucht darf sich nicht mehr lohnen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. März 2013, Nr.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2013