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ARBEIT/887: Erreichbarkeit der Beschäftigten - Neujustierung des Arbeitsschutzes erforderlich


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. April 2013

Erreichbarkeit der Beschäftigten - Neujustierung des Arbeitsschutzes erforderlich!



Anlässlich der Studie der BITKOM zur Erreichbarkeit der Beschäftigten und zum Arbeiten in der digitalen Welt erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:

Schöne Worte reichen nicht. Neue technische Errungenschaften erfordern ein angemessenes Verhalten der Unternehmen, aber auch neue Rahmenbedingungen im Arbeitsschutz. Das sollte Ministerin von der Leyen endlich akzeptieren.

Das Ergebnis der Studie ist ein erschreckendes Warnsignal für alle Akteure. Niemand darf von den Beschäftigten erwarten, dass sie rund um die Uhr erreichbar sind und in ihrer Freizeit auf Abruf dienstlich zur Verfügung stehen. Das belastet psychisch und macht krank. Die Folgen beeinflussen das Privat- und Berufsleben negativ. Deswegen brauchen wir eine Neujustierung im Arbeitsschutz. Notwendig ist eine Anti-Stressverordnung und Gefährdungsbeurteilungen müssen verbindlich durchgeführt werden.

Unternehmen dürfen die geforderten Regelungen zur Verringerung von psychischen Belastungen nicht als Angriff auf ihre Leistungsfähigkeit und Kundenorientierung werten. Im Gegenteil: Ein zeitgemäßer Arbeitsschutz hilft bei der Fachkräftesicherung und bewa hrt die Betriebe vor unvorhergesehenen Folgekosten.

Der technische Fortschritt darf die Beschäftigten nicht überfordern und zu psychischen Erkrankungen führen. Das ist im Sinne aller Betroffenen ökonomisch sinnvoll und wird den Beschäftigten gerecht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. April 2013, Nr. 0292/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2013