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AUSSEN/1551: Geplante Verfassungsänderung in Ungarn - Bundesregierung darf nicht länger schweigen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2013

Geplante Verfassungsänderung in Ungarn: Bundesregierung darf nicht länger schweigen



Heute debattiert das ungarische Parlament über die von der Regierungspartei Fidesz eingebrachte Novelle zum Ungarischen Grundgesetz. Dazu erklärt Manuel Sarrazin, Sprecher für Europapolitik:

Ministerpräsident Orbán versucht erneut Hand an die Funktionsfähigkeit der Demokratie in Ungarn anzulegen. Die Rechte des Verfassungsgerichts sollen ein weiteres Mal beschnitten werden. Aus Verbundenheit und Freundschaft mit Ungarn muss Bundeskanzlerin Merkel dazu ihr Schweigen endlich brechen und sich kritisch mit den Plänen ihres Parteifreundes Orbán auseinandersetzen. Eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit ist mit einer besonderen Verantwortung verbunden. Daran muss Merkel ihren Parteifreund Orbán erinnern.

Die Verfassungsmäßigkeit und der Schutz der Grundrechte sind Schlüsselelemente einer funktionierenden Demokratie. Dem widerspricht, dass die Mehrheitsfraktionen im ungarischen Parlament das Verfassungsgericht als unabhängige Instanz wiederum zu schwächen versuchen. So sollen Entscheidungen des Verfassungsgerichts, die vor Einführung des neuen Grundgesetzes (2012) getroffen wurden, nicht mehr herangezogen werden dürfen. Außerdem sollen Maßnahmen, die vom Verfassungsgericht als grundgesetzwidrig erklärt worden sind, dadurch grundgesetzkonform gemacht werden, indem sie kurzerhand direkt ins Grundgesetz geschrieben werden. Aus Solidarität mit der ungarischen Bevölkerung sehen wir diese Pläne mit Sorge.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Februar 2013, Nr. 0134/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013