Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

AUSSEN/1688: Tag der Verschwundenen - Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. August 2014

Tag der Verschwundenen: Aus den Augen, aber nicht aus dem Sinn



Anlässlich des Internationalen Tages der Verschwundenen am 30. August erklärt Omid Nouripour, Sprecher für Außenpolitik:

Menschen verschwinden zu lassen ist kein Phänomen der 1970er-Jahre. Gegenwärtig gibt es 43.250 unaufgeklärte Fälle von Verschwundenen. Das sind mehr als noch vor einem Jahr, wie die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen in ihrem aktuellen Bericht ermittelt hat.

Auch die Zahl der Staaten, in denen Personen verschwinden, ist gegenüber dem Bericht von 2013 auf nunmehr 88 Staaten gestiegen. Die meisten bekannt gewordenen Fälle gibt es nicht in den lateinamerikanischen Staaten, sondern im Irak mit über 16.000 noch offenen Fällen. Die Berichte der unabhängigen Untersuchungskommissionen zu Syrien und Nordkorea legen aber nahe, dass die Anzahl der dort verschwunden Menschen noch weit höher liegt. Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat den Sicherheitsrat deshalb aufgefordert, diese Fälle vor den Internationalen Strafgerichtshof zu bringen.

Das Verschwindenlassen ist eine der schwersten Menschenrechtsverletzungen überhaupt. Die Verschwundenen werden mit staatlicher Hilfe ihrer Freiheit beraubt, oft gefoltert oder sogar ermordet. Das Verschwindenlassen ist aber auch ein Mittel des staatlichen Terrors: Freunde und Familie der Verschwundenen müssen - oft über Jahre oder Jahrzehnte - damit fertig werden, nicht zu wissen, ob ihre Angehörigen noch leben oder vielleicht gerade gequält werden. Das Verschwindenlassen von Menschen kann ganze Gesellschaften in Angst und Schrecken versetzen.

Durch die Konvention zum Schutz aller Menschen gegen das Verschwindenlassen ist diese Menschenrechtsverletzung international geächtet. Deutschland hat die Konvention zwar ratifiziert, aber bis heute nicht vollumfänglich umgesetzt. Dafür ist Deutschland im April vom zuständigen Komitee der Vereinten Nationen (UN Committee on Enforced Disappearances) gerügt worden. Entgegen der Ansicht der Bundesregierung reichten die derzeit existierenden Straftatbestände nicht aus, um die Konvention gegen das Verschwindenlassen vollständig umzusetzen, so das Komitee. Die Bundesregierung ist eine Antwort hier bislang schuldig geblieben. Deshalb haben wir im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe eine Unterrichtung beantragt, in der die Bundesregierung darlegen muss, wie sie den Vorgaben der Vereinten Nationen gerecht werden will.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 29. August 2014, Nr. 0618-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2014