Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BILDUNG/756: Kooperationsverbot im Hochschulbereich - Große Koalition ohne großen Wurf


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Juli 2014

Kooperationsverbot: Große Koalition ohne großen Wurf



Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kai Gehring, Obmann im Bildungs- und Forschungsausschuss:

Die Bundesregierung verpasst die entscheidende Chance, den Irrweg Kooperationsverbot komplett zu verlassen und auch die Verfassungsbarriere im Bildungsbereich aufzuheben. Der Kabinettsbeschluss wird den Herausforderungen im Bildungsbereich als zentraler Zukunftsaufgabe nicht gerecht, denn der Bund sollte sich auch bei schulischer Bildung und Inklusion engagieren dürfen. Wir erwarten, dass sich die Koalition in diesen Fragen noch gesprächsbereit zeigt.

Der Großen Koalition fehlen offenbar der Mut und die Kraft zu einem großen Wurf für eine Verfassungsarchitektur, die gesamtstaatliche Zusammenarbeit für bessere Bildung ermöglicht. Mit der Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich korrigiert die Große Koalition ihren im Jahr 2006 selbst verursachten Fehler nur zur Hälfte. Wir halten es für falsch, dass Ministerin Wanka den Bildungs- und Wissenschaftsbereich gegeneinander ausspielt. Denn gute Hochschulen stehen auf dem Fundament guter Kitas, Schulen und Ausbildung.

Das Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich zu kippen, ist ein längst überfälliger Schritt, um endlich neue Wege in der Bund-Länder-Hochschulfinanzierung zu öffnen.

Die Wissenschaft in Deutschland braucht eine dauerhafte und verlässliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei den Hochschulen. Auch im nächsten Jahrzehnt werden die Hochschulen aus allen Nähten platzen, deswegen ist ihre verlässliche Grundfinanzierung unerlässlich. Die zeitlich befristeten Wissenschaftspakte reichen nicht aus, um dauerhafte Finanzierungs- und Planungssicherheit zu schaffen.

Die Koalition muss nun offenlegen, welche konkreten Pläne sie mit der Grundgesetzöffnung verbindet. Im Begründungsteil zur Verfassungsänderung wird der Zwist zwischen den Koalitionspartnern offenkundig, ob sie Spitzenförderung mit internationaler Strahlkraft oder regionale Strukturpolitik anstrebt. Völlig unklar bleibt auch, ob der Koalition bis 2017 neue Mittel für die Hochschulen zur Verfügung stehen, um deren Grundfinanzierung zu stärken. Diese Informationen sind notwendige Grundlagen für die Debatten in Bundestag und Bundesrat. Denn eine geöffnete Tür für die Wissenschaft muss inhaltlich und finanziell unterfüttert sein, damit sie überhaupt Wirkung entfalten kann.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juli 2014, Nr. 0549-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juli 2014