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EUROPA/1217: Überprüfung des Europäischen Gerichtshofs darf kein Freifahrtsschein für ACTA sein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Februar 2012

EuGH-Überprüfung darf kein Freifahrtsschein für ACTA sein


Zur Entscheidung der Europäischen Kommission, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen zu wollen, erklären Dr. Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Jan Philipp Albrecht, Innenexperte der Grünen im Europäischen Parlament:

Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch kein Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.

Die massiven Proteste der europäischen Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen haben eines verdeutlicht: Das bestehende Urheberrecht steckt in einer Akzeptanzkrise. Es hält mit den Herausforderungen durch Internet und Digitalisierung heute nicht mehr Schritt. Das ACTA-Abkommen würde ein in Teilen überholtes Urheberrecht auf Jahre zementieren und eine dringend benötigte Reform des Urheberrechts unnötig blockieren. Durch eine rein repressive Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts wird es nicht gelingen, einen praktikablen und fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten herzustellen.

Die Modernisierung des Urheberrechts ist eine der drängendsten Herausforderungen der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft. Von der EU-Kommission erwarten wir nun, dass die für Herbst geplante Verschärfung der Urheberrechtsdurchsetzung (IPRED-2) auf Eis gelegt wird, bis der Europäische Gerichtshof über ACTA entschieden hat. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um eine breite Debatte über ein zukunftstaugliches Urheberrecht zu führen. Als Grüne haben wir Eckpunkte einer möglichen Urheberrechtsreform vorgelegt. Wir fordern auch die Bundesjustizministerin noch einmal dazu auf, endlich ihre seit langem angekündigten Vorschläge zur Reform des Urheberrechts vorzulegen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Februar 2012, Nr. 0147
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2012