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EUROPA/1507: EU-Datenschutz - Bundesregierung muss effektiven Grundrechtsschutz sicherstellen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juni 2015

EU-Datenschutz: Bundesregierung muss effektiven Grundrechtsschutz sicherstellen


Zur Einigung im EU-Ministerrat über die EU-Datenschutzgrundverordnung erklärt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die Einigung im EU-Ministerrat nach mehr als drei Jahren zähen Verhandlungen war überfällig.

Viel zu lange haben einzelne Mitgliedsstaaten dieses wichtige EU-Vorhaben ausgebremst. Auch die deutsche Bundesregierung, allen voran der Innenminister, haben hierbei eine unrühmliche Rolle gespielt. Gerade Deutschland hat das zentrale datenschutzrechtliche Reformprojekt lange Zeit verwässert, verzögert und hintertrieben, wo es nur ging.

In den nun beginnenden Trilog-Verhandlungen muss eine Einigung gefunden werden, die keinesfalls hinter bestehende Schutzstandards zurückfallen darf. Vor allem brauchen wir zukunftsweisende Modernisierungsregeln wie die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer sowie eine deutliche Stärkung der individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt.

Gelingt es nicht, sich auf höchste Schutzstandards zu einigen, besteht die Gefahr, dass die Rechtsstaatlichkeit unserer Demokratie und die Freiheit der Menschen in Zeiten massiver digitaler Umwälzungen auf der Strecke bleiben. Das gilt es unbedingt zu verhindern.

Um die Bereitschaft der Bundesregierung zu erhöhen, sich tatsächlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, haben wir gerade einen aktuellen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juni 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2015

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