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FINANZEN/1164: Zu den Besteuerungsplänen zum freiwilligen Wehrdienst und zum Bundesfreiwilligendienst


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. März 2012

Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst: Mehr Anerkennung statt Steuerpflicht ohne Gegenleistung


Zu den Besteuerungsplänen des Finanzministeriums für Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst erklären Agnieszka Brugger, Sprecherin für Abrüstungspolitik, und Ulrich Schneider, Sprecher für bürgerschaftliches Engagement:

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem Wehrdienst setzen ein falsches Signal, wenn dafür keinerlei Ausgleich vorgesehen ist. Unsere Gesellschaft ist auf freiwilliges Engagement angewiesen. Engagierte müssen für ihren Einsatz von der Gesellschaft mehr zurück bekommen als warme Worte. Entscheidend ist, dass die unterschiedlichen freiwilligen Dienste gleich behandelt werden.

Die Besteuerung darf nicht der alleinige Ansatzpunkt für die Praxis der Anerkennung sein. Das Zusammenspiel aus guten Rahmenbedingungen und einer Anerkennungskultur schafft erst den wesentlichen Anreiz, sich einzubringen. Die Bundesregierung hat erheblichen Nachholbedarf.

Der Bundesfreiwilligendienst muss weiter entwickelt werden und die Qualität an pädagogischer Betreuung und Begleitung muss so gut sein wie in den Jugendfreiwilligendiensten. Die Bundesregierung hat bis heute kein schlüssiges Attraktivitätskonzept für die Bundeswehr vorgelegt. Dieses Versäumnis hat auch Auswirkungen auf den freiwilligen Wehrdienst.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2012, Nr. 0209
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2012