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FINANZEN/1186: Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. April 2012

Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung



Zu den Verhandlungen über den Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung erklären Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss und Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik:

Endlich kommt Bewegung in die Verhandlungen um den Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen. Eigentümerinnen und Eigentümer, die in die Energieeffizienz ihrer Häuser investieren wollen, brauchen endlich verlässliche Rahmenbedingungen. Die endlose Debatte um Fördermaßnahmen verhindert Investitionen und ist verlorene Zeit für den Klimaschutz.

Es ist richtig, dass die Union nun den Ländern und der grünen Bundestagsfraktion entgegenkommt, die schon lange fordern, Eigentümerinnen und Eigentümer mit großen und kleinen Einkommen gleich zu behandeln. Klar ist: Die Bundesregierung muss den Ländern bei der Kostenverteilung der Steuerförderung ein neues Angebot unterbreiten, um das Vermittlungsverfahren zum Erfolg zu bringen. Damit der Steuerbonus für energetische Gebäudesanierungen ein Erfolg wird, muss er aber auch ökologisch und sozial ausgewogen sein.

Nach den Vorstellungen der Koalition soll es offensichtlich weiterhin möglich sein, dass Vermieter einen Teil ihrer Investitionskosten durch den Steuerbonus bezahlen, aber die gesamten Kosten in der Modernisierungsumlage an ihre Mieter weitergeben dürfe. Diese doppelte Förderung geht zu Lasten der Mieter und muss aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Dazu wollen wir die Modernisierungsumlage auf neun Prozent absenken und auf Maßnahmen der energetischen Sanierung und des altersgerechten Umbaus beschränken.

Zielgruppe für die Steuerförderung müssen vor allem selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sein, deren energetische Sanierung aufwändiger ist, als bei großen Mietshäusern. Da eine mieterfreundliche Steuerförderung umfassende Anpassungen im Steuer- und Mietrecht erfordert, ist es eine sinnvolle Alternative, Vermieter über eine Aufstockung der KfW-Förderprogramme zu unterstützen, statt ihnen einen Steuerbonus zu gewähren.

Die Kommunen leisten durch energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Rathäusern einen wichtigen Beitrag zur Einsparung von Energie und Treibhausgasen. Mindereinnahmen bei den Kommunen durch die steuerliche Förderung von Gebäudesanierungen sollten deshalb ausgeglichen werden, damit diese weiterhin in energiesparende Gebäude investieren können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. April 2012, Nr. 0385/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012