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FINANZEN/1227: Finanzprodukte - Honorarberatung stärken durch Nettotarife


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. November 2012

Finanzprodukte: Honorarberatung stärken durch Nettotarife



Anlässlich des vom Bundesfinanzminister Schäuble vorgelegten Entwurfes zur Förderung der Honorarberatung erklären Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Der Vertrieb von Finanzprodukten ist ein Beispiel für interessengeleitete Politik an den Bedürfnissen der Verbraucher vorbei. Seit Jahren lässt man es sehenden Auges zu, wie massenhaft schlechte, teils mit staatlichen Zulagen geförderte, Produkte bei hohen Provisionseinnahmen in den Markt gedrückt werden.

Der nun von Herrn Schäuble vorgelegte, und seit Ende 2010 von Frau Aigner angekündigte, Entwurf zur Förderung und Regulierung der Honorarberatung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es wird aber die provisionsgetriebene Beratung am Kunden vorbei nicht beenden. Mutige Schritte wie sie einige europäische Nachbarstaaten eingeleitet haben, sucht man im Entwurf vergebens.

Will man einen fairen Wettbewerb zwischen der provisionsbasierten Finanzvermittlung und der Honorarberatung erreichen, müssen auch gleiche Voraussetzungen geschaffen werden. Der Verbreitung der Honorarberatung steht derzeit aber entgegen, dass am Markt Produkte ohne eingerechnete Provisionen (so genannte Nettotarife) nicht ausreichend vorhanden sind.

Dem will die Bundesregierung begegnen, indem sie die Honorarberater zur Provisionsdurchleitung berechtigt und verpflichtet. Sie verkennt jedoch, dass man damit den Nährboden für weitere Intransparenz und Fehlsteuerung sät. Wir fordern, dass Anbieter von Finanzprodukten dazu verpflichtet werden, ihre Finanzprodukte auch zu Nettotarifen anzubieten und die Provisionsdurchleitung nur für einen Übergangszeitraum akzeptiert wird.

Gleichzeitig bedarf es einer weitergehenden Transparenz bei der provisionsbasierten Finanzvermittlung. Verbraucher müssen in Euro und Cent erkennen können, wie viel die angeblich kostenlose Beratung auf Basis von Provisionen kostet. Nur dann kann auch eine Beratung auf Honorarbasis attraktiv werden.

Der Gesetzentwurf zeigt wieder einmal, dass die zersplitterte Finanzaufsicht, nach der freie Vermittler und in Zukunft auch Honorarberater, die nicht an ein Geldinstitut gebunden sind, über die Gewerbeaufsicht reguliert werden sollen, ein beispielloser schwarz-gelber Murks ist.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. November 2012, Nr. 0968/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2012