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FINANZEN/1380: Schuldenbremse für Banken - Richtigen Worten muss Gesetzgebung folgen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. April 2015

Schuldenbremse für Banken: Richtigen Worten muss Gesetzgebung folgen


Zu den heutigen Äußerungen von Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, im Handelsblatt erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Unsere langjährige Forderung einer Schuldenbremse für Banken (leverage ratio) hat endlich ihren Fürsprecher in Brüssel gefunden. Jonathan Hill muss jetzt ernst machen und die Quote den Banken gesetzlich vorschreiben. Mit dieser klareren Regel zur Begrenzung der Verschuldung bringen wir Risiko und Haftung wieder zusammen, erhöhen die Stabilität und stärken die Eigenverantwortung im Finanzsystem. Die mittelfristige Zielmarke muss bei mindestens zehn Prozent der Bilanzsumme liegen. Die Ankündigung der Deutschen Bank von gestern, ihr Eigenkapital auf fünf Prozent der Bilanzsumme anzuheben, weist daher in die richtige Richtung.

Jahrelang wurde versucht, Komplexität im Finanzsystem mit Komplexität in der Regulierung zu begegnen. Dieser Ansatz ist gescheitert und hat zu unerwünschten Ausweicheffekten geführt. Eine Schuldenbremse ermöglicht, überkomplexe Regulierung zu vereinfachen.

Richtig ist auch, dass Jonathan Hill an dem Eigenhandelsverbot festhält. Damit wird gewährleistet, dass die Investmentabteilungen der Banken nicht aus Eigeninteresse am Spekulationsrad drehen. Hier schlägt sich der Kommissar richtigerweise auf die Seite des Europäischen Parlaments, das in dem zurzeit diskutierten Entwurf zum Trennbankengesetz genau diesen Punkt gegenüber den Regierungsvertretern im Europäischen Rat durchsetzen will. Allerdings darf der Eigenhandel nicht zu eng definiert sein, sonst biet et das Gesetz Raum für Missbrauch.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. April 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2015

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