Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GESUNDHEIT/704: Zwangsbehandlung muss seltene Ausnahme werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juli 2012

Zwangsbehandlung muss seltene Ausnahme werden



Zum Urteil des Bundesgerichtshofes über Zwangsbehandlungen psychisch Kranker erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Wir begrüßen das Urteil - die rechtlichen Voraussetzungen zur Zwangsbehandlung von psychisch erkrankten Menschen müssen im Betreuungsrecht präziser und enger gefasst werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnell für eine klare rechtliche Regelung zu sorgen; eine lange Zeit der Rechtsunsicherheit ist für Patienten und medizinisches Personal inakzeptabel.

Ergänzend brauchen wir dringend einen Ausbau von neuen Formen der akuten Krisenhilfe, um Patienten, die eine medikamentös gestützte Behandlung ablehnen, Alternativen bieten zu können. Unser heutiges Behandlungssystem bei akuten psychischen Krisen ist zu stations- und medikamentenlastig.

Für die anstehende Debatte um das Patientenrechtegesetz fordern wir einen Anspruch des Patienten auf eine Behandlungsvereinbarung, in der für einen chronisch psychisch Kranken vor und außerhalb einer psychischen Krisensituation festgelegt werden kann, welche Behandlung er wünscht oder ablehnt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juli 2012, Nr. 0646/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juli 2012