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GESUNDHEIT/754: Sachverständige unterstützen Vorschläge gegen Korruption im Gesundheitswesen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. April 2013

Sachverständige unterstützen Vorschläge gegen Korruption im Gesundheitswesen



Zu der heutigen Anhörung Korruption im Gesundheitswesen erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Nahezu alle Sachverständigen unterstreichen, dass ohne eine strafrechtliche Regelung Korruption im Gesundheitswesen nicht wirksam unterbunden werden kann. Auch unsere Vorschläge für mehr Transparenz über ökonomische Verflechtungen zwischen Herstellern und Leistungserbringern werden von vielen Sachverständigen ausdrücklich begrüßt. Wirksamer Schutz von Patienten sowie der vielen korrekt handelnden Ärzte gegen Bestechung und Vorteilsnahme muss mit den Mitteln des Strafrechts und ergänzenden Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz erreicht werden. Es besteht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf, nachdem der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass mit der heutigen Rechtslage solches Fehlverhalten von selbstständigen Ärzten nicht mit den Mitteln des Strafrechts sanktioniert werden kann.

Die erst vor Kurzem durch den Bundesgesundheitsminister vorgelegten Vorschläge sind halbherzig. Die Bundesregierung muss sich endlich entscheiden, ob sie tatsächlich wirksame Regelungen zur Ahndung von Korruption vorlegen oder nur den Anschein erwecken will.

Wenn nur in besonders schweren Fällen ab einem Schaden von 50.000 Euro und auf Antrag von wenigen Akteuren ermittelt werden soll, dann verpufft die Wirkung des Gesetzes. Wir brauchen strafrechtliche Regelungen und weitere präventive Maßnahmen zu mehr Transparenz und zum Schutz von Hinweisgebern, damit die Hemmschwelle von Korruption deutlich steigt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. April 2013, Nr. 0294/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2013