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GESUNDHEIT/781: Gesetzlicher Anspruch geht vor Sparzwang


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. August 2013

Gesetzlicher Anspruch geht vor Sparzwang



Zur Berichterstattung, dass Krankenkassen Kranke bedrängen und Leistungen vorenthalten, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Es ist vollkommen inakzeptabel, wenn Krankenkassen versuchen, Versicherte mit kostspieligen Erkrankungen abzuwimmeln und weg zu mobben. Gerade für Menschen mit einer psychischen Erkrankung können Kontrollanrufe, Hinhaltetaktiken und die Verweigerung von Zahlungen bestehende Krisen verschärfen. Immerhin handelt es sich beim Krankengeld um eine Entgeltersatzleistung, die den Lebensunterhalt in dieser Krankheitsphase abdecken muss. Es gibt von den Patientenverbänden und aus den Berichten der unabhängigen Patientenberatung ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Hier sind die Aufsichten und der Gesundheitsminister gefragt. Er muss unmissverständlich klarstellen, dass Kassen ihren Pflichten nachzukommen haben und die Versorgung ihrer Versicherten im Krankheitsfall so gut wie möglich sicherzustellen haben. Darüber hinaus muss das Problem der Krankengeldzahlung dringend in den Blick genommen werden. Wenn Kassen den Aufwand für diese wichtige Sozialleistung über den Risikostrukturausgleich nicht im tatsächlichen Umfang erstattet bekommen, kommt es zum Fehlanreiz, den Versicherten diese Sozialleistung mit fadenscheinigen Argumenten vorzuenthalten.

Auch die Hilfsmittelversorgung muss den tatsächlichen Bedarf der oft chronisch Kranken, pflegebedürftigen oder behinderten Patientinnen und Patienten abdecken. Dabei muss auch der gesetzlich verbriefte Teilhabeanspruch berücksichtigt werden.

Es zeigt sich deutlich, dass der von der schwarz-gelben Koalition eingeführte Zusatzbeitrag und damit der reine Kostenwettbewerb zwischen den Krankenkassen falsche Anreize setzt und damit zu negativen Folgen für die Versicherten führt.

Gerade Krankenkassen, die nur mit großer Mühe die Erhebung eines Zusatzbeitrages verhindern können, könnten versucht sein, in all diesen Fällen ihrer gesetzlich vorgegebenen Leistungspflicht nur zögerlich oder gar überhaupt nicht nachzukommen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. August 2013, Nr. 0617/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2013