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GESUNDHEIT/890: Vorfahrt für den Datenschutz im Gesundheitswesen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Mai 2015

Vorfahrt für den Datenschutz im Gesundheitswesen


Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen E-Health-Gesetz erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Der Datenverkehr im Gesundheitswesen nimmt immer weiter zu. Hierfür sind verbindliche Verkehrsregeln nötig, damit höchste Standards beim Patienten- und Datenschutz gewährleistet werden. Doch das E-Health-Gesetz der Bundesregierung ist allenfalls ein von den gesetzlich Versicherten bezahlter Turbo für Geschäftemacher. Konkrete Ideen, wie Patienten die Hoheit über die sie betreffenden Gesundheitsdaten bekommen können, enthält der Gesetzentwurf jedenfalls keine. Im Übrigen greift die Bundesregierung für ein Prestigeprojekt schon wieder in die scheinbar vollen Kassen der gesetzlichen Beitragszahler.

Die Koalition will offensichtlich die Standards für die Übermittlung hochsensibler Daten wie den elektronischen Entlassbrief absenken. Anstelle des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Krankenhäuser und Ärzte allein über nötige Sicherheitsmaßnahmen entscheiden. Doch dies ist nicht die versprochene sichere Datenübertragung. Wir fordern die Berücksichtigung der jüngst vorgebrachten Kritikpunkte der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Mai 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2015

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