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INNEN/2694: 20 Jahre nach der Streichung des § 175 StGB - Opfer endlich rehabilitieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. März 2014

20 Jahre nach der Streichung des § 175 StGB: Opfer endlich rehabilitieren!



Der Deutsche Bundestag hat am 10. März 1994 den Paragrafen 175 StGB aufgehoben. Opfer dieses Paragrafen warten bis heute auf ihre Rehabilitierung. Hierzu erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

Seit 20 Jahren ist Homosexualität in Deutschland keine strafrechtliche Kategorie mehr. Es ist an der Zeit, dass auch Ungleichbehandlungen im deutschen Zivil- und Familienrecht endlich überwunden werden und die Opfer des Anti-Homosexuellen-Paragrafen rehabilitiert werden. Der Bundestag muss endlich die Opfer des § 175 StGB rehabilitieren. Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke darin, dass er Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung korrigiert und den Opfern seiner Irrtümer Recht widerfahren lässt. Die Verurteilung schwuler Männer bis 1994 in der Bundesrepublik nach dem berüchtigten Paragrafen 175 war eine Menschenrechtsverletzung. Es bleibt ein Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland heute noch Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft gewesen zu sein, weil sie schwul sind.

Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2000 in einer einstimmig angenommen Resolution deutlich gemacht, dass "die Verfolgung gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtscharta und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstoßen" habe. Es wäre deshalb konsequent und anständig, dass alle Bundestagsfraktionen nun die Konsequenzen daraus ziehen.

Die Grüne Bundestagsfraktion hatte dazu in der 17. Wahlperiode einen Antrag zur Aufhebung der menschenrechtswidrigen Urteile nach § 175 in der Zeit nach 1945 eingebracht und eine Entschädigung der Opfer gefordert [1]. Eine solche Initiative werden wir auch in dieser Legislaturperiode einbringen, auch wenn die SPD zu diesem Thema kein einziges Wort im Koalitionsvertrag durchsetzen konnte.

[1] http://dip.bundestag.de/btd/17/040/1704042.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. März 2014, Nr. 0189-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2014