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INNEN/2714: Grüne kündigen erneute Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung an


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. April 2014

Grüne kündigen erneute Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung an



Zur anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten erklären Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung in wegweisenden Urteilen für nicht vereinbar mit geltenden Grundrechten erklärt. Es ist ein Erfolg der Gegner der Vorratsdatenspeicherung, dass Deutschland eine von Anfang an grundrechtswidrige Richtlinie in den letzten Jahren nicht umgesetzt hat. Die gerade erst erzielte Einigung, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz vorzulegen, war die einzig logische Konsequenz der Urteile.

Dass nun prominente Vertreter der Großen Koalition die sensible Debatte für einen verbesserten Kinderschutz nutzen, um erneut den staatlichen Zugriff auf die Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen, ist ein rechtspolitisches Armutszeugnis sondergleichen. Union und SPD müssen dringend sicherstellen, dass die derzeitige Debatte nicht instrumentalisiert wird.

Wer die Urteile der höchsten Gerichte in Deutschland und der Europäischen Union auch weiterhin ignoriert und der anlasslosen Massenüberwachung noch immer das Wort redet, der zeigt nur eins: Er hängt einem Instrument aus der Mottenkiste konservativer Sicherheitspolitik an, dessen Nutzen bis heute empirisch nicht belegt werden konnte. An einer Diskussion über die weitere Effektivierung der Strafverfolgung in der digitalen Welt hat er kein wirkliches Interesse.

Wer immer wieder mit dem Kopf gegen dieselbe Wand rennt und seit Jahren in der Diskussion befindliche bürgerrechtsschonende Alternativen wie das "Quick Freeze"-Verfahren nicht einmal prüft, muss sich den Vorwurf einer ideologischen Politik zu Lasten unserer Grundrechte gefallen lassen. Die Befürworter nationaler Alleingänge warnen wir: Wir werden erneut gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland klagen.

Statt noch einmal verfassungsrechtlich derart dünnes Eis zu betreten, muss sich die Bundesregierung in Brüssel nun vehement gegen die Neuauflage einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und so den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. April 2014, Nr. 0334-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2014