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INNEN/2744: Koalition stellt Freizügigkeit in Frage


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. August 2014

Koalition stellt Freizügigkeit in Frage



Zu dem Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses erklären Volker Beck, innenpolitischer Sprecher, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher:

Die Vorschläge der Staatssekretäre sind diffamierend und substanzlos. Die Freizügigkeit wird in erster Linie als Problem behandelt. Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland sind aber ein Gewinn für unsere Gesellschaft, stärken die Wirtschaft, zahlen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Es bedarf keiner Änderungen des Freizügigkeitsrechts, um auf bestehende Probleme zu reagieren.

Die Bundesregierung reagiert auf Probleme, die es so nicht gibt. Es gibt weder massenweisen Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger noch einen relevanten Missbrauch der Freizügigkeit. Wiedereinreisesperren infolge "erschlichener" Freizügigkeit sind und bleiben unionsrechtswidrig - das ergibt sich ausdrücklich aus Artikel 15 der Freizügigkeitsrichtlinie, auf den der Bericht mit keinem Wort eingeht. Wenn die Erschleichung von Aufenthaltskarten durch Familienangehörige von Unionsbürgern unter Strafe gestellt werden soll, so ist das blanker Populismus: für 250 Fälle (s. Zwischenbericht, S. 88) braucht man keine Staatssekretärsrunde!

Wenn die CSU darüber hinaus Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beim Kindergeld diskriminieren will, dann tritt sie die europäische Idee endgültig in die Tonne. Monatelang hat sie vom massenhaften Missbrauch der Freizügigkeit schwadroniert. Da sich dafür keine Belege finden ließen, erklärt sie nun kurzerhand die Inanspruchnahme bestehender Rechte zum Missbrauch - und sorgt ganz nebenbei für eine schwindelerregende Bürokratisierung der Familienkassen.

Die Zukunft Deutschlands liegt in Europa. Wer unter den Menschen in Europa Misstrauen sät, vergällt ihnen das Leben in Deutschland und schadet unserem Land.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26. August 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2014