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INNEN/2946: Neuordnung der Zuständigkeiten beim Datenschutz überfällig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. August 2016

Neuordnung der Zuständigkeiten beim Datenschutz überfällig


Zur Diskussion um die Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung beim Datenschutz erklärt Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die Diskussionen der vergangen Jahre haben deutlich gezeigt: Der Datenschutz ist beim Innenministerium nicht gut aufgehoben. Der Interessenkonflikt zwischen der Verantwortung für die Innere Sicherheit und die Wahrung von Privatsphäre und Datenschutz ist offensichtlich. Die Bedeutung eines effektiven Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger gerade in der digitalen Welt haben die letzten Innenminister einschließlich des Amtierenden nicht erkannt.

Neben den grundrechtlichen und rechtlichen Bezügen, handelt es sich beim Datenschutz und der Gewährleistung von IT-Sicherheit außerdem um zentrale Verbraucherschutzthemen.

Völlig zu Recht wird deswegen erneut die Forderung nach einer Verlagerung der Verantwortung in das Bundesjustizministerium laut. Datenschutzbeauftragte fordern dies ebenso wie wir bereits seit Jahren. Die grundlegende Überprüfung bestehender Verantwortlichkeiten ist angesichts des weiter voranschreitenden digitalen Wandels lange überfällig.

Die Verlagerung von Zuständigkeiten ins Justizministerium sollte dringend zum Anlass genommen werden, um zentrale Veränderungen auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorzunehmen. Klare Beratungsaufgaben des BSI sowohl gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen gehören zur Bundesbeauftragten verlagert, um auch hier den Anschein der Interessenkollision zwischen staatlichem Interesse und unabhängiger Sachwalterschaft zu vermeiden. Auch dies fordern wir seit langem.

Gerade die aus bürgerrechtlicher Sicht sehr bedeutsame Aufgabe der Umsetzung der EU-Datenschutzreform ist eine Chance, die Aufgabenverlagerung und Neujustierung endlich vorzunehmen.

Bis heute bestehen gewichtige Zweifel am Umsetzungswillen dieses wichtigen Reformvorhabens auf Seiten des Bundesinnenministeriums. Gestaltungsspielräume im Sinne des Erhalts und Ausbaus der Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden so vergeben. Insgesamt werden sachlich gebotene Umsetzungen wie der Beschäftigtendatenschutz oder die Modernisierung des Datenschutzes, beispielsweise durch zeitgerechte Auditierungsbestimmungen und innovative Privacy by Design-Modelle auf die lange Bank geschoben. Die Bedeutung des Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt ist zu groß, um das Thema weiter im Innenministerium liegen zu lassen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. August 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2016

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