Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


INNEN/3111: Familiennachzug - Lotterie statt Grundrecht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Juli 2018

Familiennachzug: Lotterie statt Grundrecht


Zum Inkrafttreten des "Familiennachzugsneuregelungsgesetz" für subsidiär Schutzberechtigte am 1. August erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Die Große Koalition hat aus dem grundrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug eine Lotterie gemacht. Dadurch wird aus dem Grundrecht auf Familie ein Gnadenrecht des Staates. Die Rangfolge der im Gesetz genannten humanitären Kriterien für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach wie vor unklar und liegt allein im Ermessen der Behörden. Für die Betroffenen ist die Ausgestaltung des komplizierten dreiteiligen Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehbar. Dass Innenminister Seehofer hier überhaupt keine Klarheit über die Auswahl und das Verfahren bringt, zeigt seine hohe Inkompetenz in diesem Amt. Es ist mehr als fragwürdig, ob es auf dieser Grundlage überhaupt gelingt, 1.000 Menschen den Zugang zu dem Kontingent zu verschaffen.

Dies ist schäbig gegenüber den Menschen, die bereits mehr als zwei Jahre lang dem Versprechen der Großen Koalition vertraut haben, sie könnten ihre Familien endlich nachholen. Die Auswahl der Personen, die eines der Nachzugsvisa im monatlichen Kontingent von 1.000 Plätzen erhalten kann, wird in einem schwer durchschaubaren Zuständigkeitsgeflecht zwischen deutschen Botschaften, Bundesverwaltungsamt und Ausländerbehörden getroffen. Für die Betroffenen ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob und wann ihrem Antrag stattgegeben wird. Angesichts der hohen Zahl von Terminanfragen und der unklaren Anwendungspraxis wird für viele Betroffene der Nachzug ihrer Angehörigen mit diesem Gesetz auf weitere Jahre verhindert.

Daher müssen Bund und Länder nun wenigstens dafür sorgen, dass das zugesagte Personal für die deutschen Botschaften, das Bundesverwaltungsamt, aber auch die Ausländerbehörden zeitnah eingestellt wird, damit überhaupt Menschen das Nachzugsvisum erhalten können und ihre Liebsten hier wieder in die Arme schließen können. Noch besser wäre es, stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist einer der wenigen legalen Möglichkeiten, Schutz zu ersuchen und somit die Zahl der Toten auf dem Mittelmeer zumindest zu verringern. Dass die Bundesregierung diesen Umstand ignoriert, zeigt, wie gleichgültig ihr die Situation ist.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Juli 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang