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INNEN/3216: Zivile Seenotrettung würdigen, statt zu blockieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juni 2020

Zivile Seenotrettung würdigen, statt zu blockieren


Zu der jüngsten Änderung der Schiffsicherheitsverordnung erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Dass der Bundesverkehrsminister ohne erkennbaren Anlass geltende Verordnungen ändert und damit zivile Seenotrettungsschiffe daran hindert auszulaufen, ist inakzeptabel und wirft viele Fragen auf. Die Maßnahmen reihen sich ein in eine lange Liste von Auflagen und Anforderungen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten an die ehrenamtliche Seenotrettung. Bei allem Verständnis für hohe Sicherheitsstandards: Die zivile Seenotrettung wird seit Jahren an ihrer Arbeit gehindert, diffamiert und sogar kriminalisiert. Der jüngste Vorstoß des Verkehrsministers muss in diesem Zusammenhang gesehen werden. Seit Wochen schon wird das Rettungsschiff Alan Kurdi, nachdem es zuvor 150 Menschen vor dem Ertrinken gerettet hatte, von italienischen Behörden wegen ver meintlich technischer Mängel festgesetzt. Die Crew des Seenotrettungsschiffes Iuventa, die 14.000 Menschen auf dem Mittelmeer gerettet hat, wird in Italien der Schlepperei bezichtigt. Die vielen Dekrete und Auflagen der letzten Jahre, die den Nichtregierungsorganisationen auferlegt wurden, sind grotesk, wenn man bedenkt, wie viele Menschenleben durch den unermüdlichen Einsatz dieser Ehrenamtlichen gerettet wurden. Deshalb gebührt den Seenotrettungsorganisationen unser Dank, und nicht Schikane.

Sie schließen schließlich nur die Lücke, die die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten hinterlassen, in dem sie es nicht schaffen, eine staatliche Seenotrettung auf dem Mittelmeer zu organisieren. Der Bundesverkehrsminister sorgt am besten für die Sicherheit ziviler Seenotrettung, indem er sich für die Schaffung staatlicher Seenotrettung einsetzt.

Es ist gut, dass der Bundesinnenminister heute hat verlautbaren lassen, dass Deutschland endlich wieder aus Seenot Gerettete aus Italien und Malta aufnehmen will. Die Corona-Pandemie hat an dem Umstand, dass Menschen in ihrer Not über das Mittelmeer fliehen müssen und die Mittelmeeranrainer erreichen, nichts geändert. Deshalb ist es wichtig, dass Italien und Malta gemäß internationalem Recht ihre Häfen offen lassen und Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten sich an der Aufnahme von Schutzsuchenden beteiligen. Es verbietet sich daher, dass gleichzeitig die ehrenamtliche Seenotrettung unter Druck gerät oder gar an ihrer Arbeit gehindert wird.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juni 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2020

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