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MEDIEN/377: ZDF Staatsvertrag - Ergebnisse der Anhörung müssen öffentlich diskutiert werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Februar 2015

ZDF Staatsvertrag: Ergebnisse der Anhörung müssen öffentlich diskutiert werden


Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des ZDF-Staatsvertrages erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Der vorgelegte Entwurf zum ZDF-Staatsvertrag ist enttäuschend. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf niedrigstem Niveau um. Gerade was die Besetzung der Staatsbank angeht, kann von Vielfalt noch lange nicht die Rede sein. Anstatt den Einfluss der Regierungsvertreter zurückzudrängen, wurde auf Kosten der Parteien, insbesondere der kleineren, der Einfluss der Regierungsvertreter zementiert. Es fehlt weiterhin eine Regelung, welche die binnenpluralistische Zusammensetzung der staatlichen Vertreter sichert. Die Besetzung der Gremien sollte so ausgestaltet werden, dass sie vielfältige Perspektiven aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zusammenführen.

Das eigentliche Ziel, das ZDF von einem übermäßigen Staatseinfluss zu befreien, ist damit verfehlt. Die Staatskanzleien behalten das Zepter in der Hand, der Sender wird weiterhin unter ihrer Anleitung durch zwei große politische Lager geführt.

Die Regelungen für Gruppen und Verbände sind misslungen und willkürlich. Dass einzelne Bereiche den Ländern zugeordnet werden, erinnert doch sehr stark an die vom Bundesverfassungsgericht kritisierte ehemalige sogenannte R-Gruppe. So erschließt es sich ganz und gar nicht, warum beispielsweise Niedersachsen Muslime entsenden soll. Die Muslime als Religionsvertreter sollten wie die Kirchen oder der Zentralrat der Juden behandelt werden. Zudem wundern wir uns, warum dem Verbund der Vertriebenen auch weiterhin eine Sonderstellung eingeräumt wird. Sollten nicht alle Flüchtlings- und Vertriebenenverbände gleich betrachtet werden und sollte nicht eher die gesellschaftliche Relevanz ein Kriterium sein, ob ein Verband entsenden darf? Zumindest müssten sich dann die Verbände über die Entsendung einigen.

Die Vorschläge sind nicht logisch, nicht konsequent, der Entwurf nicht zu Ende gedacht. Dieses Ergebnis ist umso weniger verständlich, als dass die wesentlichen Kritikpunkte seit Monaten klar auf dem Tisch liegen. Die öffentliche Debatte scheint an den Staatskanzleien komplett vorbeigegangen zu sein.Es bleibt zu hoffen, dass auch die schriftlichen Stellungnahmen in der Anhörung jetzt nicht verpuffen. Die Rundfunkkomission sollte die zahlreichen Einwürfe ernst nehmen und sich öffentlich damit auseinandersetzen. Sonst wird der Eindruck erweckt, die Anhörung habe nur pro forma n. Sonst wird der Eindruck erweckt, die Anhörung habe nur pro forma stattgefunden. Das wäre ein fatales Signal an die Beitragszahlerinnen und -zahler.


Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zum Entwurf des ZDF-Staatsvertrages zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
http://tabea-roessner.de/2015/02/27/zdf-staatsvertrag-ergebnisse-der-anhoerung-muessen-oeffentlich-diskutiert-werden/uessen-oeffentlich-diskutiert-werden/

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Februar 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2015

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