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MEDIEN/392: Presseauskunftsrecht - Ungewissheit auf Bundesebene bleibt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Oktober 2015

Presseauskunftsrecht: Ungewissheit auf Bundesebene bleibt


Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde eines "Bild"-Journalisten hinsichtlich seines presserechtlichen Auskunftsrechtanspruches nicht zur Entscheidung anzunehmen, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes lässt Journalisten im Ungewissen, wenn sie von Bundesministerien Einsicht in Unterlagen haben wollen. Hier zeigt sich ein gesetzliches Vakuum, das g efüllt werden sollte. Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden.

Seitdem das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr 2013 entschieden hat, dass Journalisten sich gegenüber Bundesbehörden nicht auf das landespressegesetzliche Auskunftsrecht, sondern allein auf Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz stützen können, klafft eine Lücke, die geschlossen werden sollte. Denn anerkannt wurde überwiegend nur ein "Minimalanspruch". Hier hat das Bundesverfassungsgericht nun zwar einen Riegel vorgeschoben: Danach sollte Presseangehörigen ein Auskunftsanspruch eingeräumt werden, der nicht hinter dem Gehalt der Auskunftsansprüche der Landespressegesetze zurückbleibt. Dennoch verbleibt ein tatsächlicher Auslegungsspielraum, der geschlossen werden sollte.

Die Bundesregierung ist bis heute untätig geblieben - obwohl die SPD in der letzten Legislaturperiode selbst ein solches Presseauskunftsgesetz gefordert hatte. Allein gesetzgeberische Klarheit kann für die notwendige Rechtssicherheit sorgen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Oktober 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2015

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