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MEDIEN/422: Guten Start fürs "Junge Angebot" von ARD und ZDF


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. September 2016

Guten Start fürs Junge Angebot


Anlässlich des Starts vom öffentlich-rechtlichen Online-Angebot "Funk" morgen erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Wir freuen uns, dass morgen das "Junge Angebot" von ARD und ZDF endlich online geht und sind gespannt, was das Team unter Leitung des Südwestrundfunks auf die Beine stellt, wie es die jungen Zuschauerinnen und Zuschauer einer nicht gerade homogenen Zielgruppe der 14 bis 29-jährigen anspricht und erreicht. Als reines Online-Angebot ist das eine besondere Herausforderung und zeigt, dass das Angebot eben auch auf den Plattformen auffindbar sein muss, die junge Menschen nutzen. Dem Jungen Angebot kommt damit eine Vorreiterrolle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine gesamte zukünftige Entwicklung im Netz zu. Denn die Nutzung von Medien, das Anschauen von Videos geschieht zunehmend non-linear. Daher müssen wir die Weichen für ARD und ZDF im Online-Bereich richtig stellen. Dazu gehört auch, die Online-Präsenz der Angebote zu erhöhen. Wichtig ist aber, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihre Entwicklungsgarantie auch wahrnehmen können und ein Angebot fürs Netz machen dürfen. Die Rechtsstreitigkeiten rund um die tagesschau app zeigen exemplarisch, woran die derzeitige Reglementierung hinkt. Die Beschränkungen durch das Kriterium der Presseähnlichkeit ist in einer konvergenten Welt völlig antiquiert. Hier braucht es endlich einen Rahmen, der es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglicht, sich auch im Netz angemessen aufzustellen, um auch in Zukunft seinem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden.

Wir drücken die Daumen, dass das "Junge Angebot" einen tollen Start hinlegt, und hoffen auf ein abwechslungsreiches Programm. Wir sind gespannt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. September 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2016

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