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RECHT/668: Zum ersten Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. März 2012

Erstes Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs - Meilenstein im Kampf gegen Straflosigkeit


Anlässlich des ersten Urteils des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, erklären Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik:

Heute ist das erste Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs verkündet worden. Der frühere Rebellenführer Thomas Lubanga aus dem Kongo ist für die Rekrutierung von Kindersoldaten und somit Kriegsverbrechen schuldig gesprochen worden. Das Urteil ist ein Meilenstein im Kampf gegen Straflosigkeit für schwerste Menschenrechtsverbrechen.

Verbrechen werden nicht von Staaten begangen, sondern von Menschen. Ohne Rücksicht auf die Immunität von Staatspräsidenten, Ministern und Generälen können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden. Das ist eine gewaltige Errungenschaft. Sie kommt der Verhinderung von Menschenrechtsverbrechen, deren Opfern und dem Frieden zu Gute. Denn ohne Gerechtigkeit kann es keinen dauerhaften Frieden geben. Die Opfer brauchen eine Stimme.

Das heutige historische Urteil unterstreicht die Bedeutung der Internationalen Strafgerichtsbarkeit und wie wichtig und richtig die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes war. Menschenrechtsverbrechern wie Bashar al-Assad in Syrien wird gezeigt, das sie sich für ihre Straftaten verantworten müssen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. März 2012, Nr. 0232
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2012