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RECHT/702: Nachträgliche Sicherungsverwahrung abgewehrt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. November 2012

Nachträgliche Sicherungsverwahrung abgewehrt



Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und damit die Entscheidung des Bundestages zur Reform der Sicherungsverwahrung hinzunehmen, erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Endlich können die Länder fortfahren, die Sicherungsverwahrung nach den Kriterien umzusetzen, die das Bundesverfassungsgericht und besonders der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für den Vollzug aufgestellt haben.

Der Vollzug ist therapieorientiert und auf eine möglichst baldige Freilassung hin auszurichten. Menschen in Sicherungsverwahrung müssen endlich eine echte und reale Chance bekommen, ihre Resozialisierung und die Minimierung der von ihnen ausgehenden Gefahren durch entsprechende Therapien zu erreichen. Eine Entlassung in Freiheit muss auch für diese Menschen eine reale Perspektive sein.

Einige Landesjustizminister wollten die notwendige Reform aufhalten und das Rad in der Debatte über die Sicherungsverwahrung zurück drehen. Zum Glück ist dies misslungen.

Im Kern ging es um die Wiedereinführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung im Kleid einer nachträglichen Therapieunterbringung. Sie war und bleibt kontraproduktiv und menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es ist ein Erfolg der Vernunft, dass Deutschland sich von diesem Instrument der Prävention verabschiedet hat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. November 2012, Nr. 1043/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2012