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RECHT/729: Abzocke am Telefon wirksam verhindern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Oktober 2013

Abzocke am Telefon wirksam verhindern



Zu den ab heute geltenden höheren Bußgeldern beim Verstoß gegen das Verbot von unerwünschter Telefonwerbung erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Die Verschärfung der Bußgelder ist sinnvoll aber nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Unerwünschte Telefonwerbung ist bereits seit 2009 verboten. Trotzdem sind lästige Werbeanrufe, bei denen Verträge untergeschoben werden sollen, noch immer gängige Praxis. Besonders ältere Menschen fallen betrügerischen Anrufen zum Opfer.

Anstatt nur die Bußgelder zu erhöhen und die Regelungen für am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge zu verschärfen, hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung unerwünschter Telefonwerbung grundsätzlich einen Riegel vorschieben müssen.

Wir fordern die Einführung einer schriftlichen Bestätigung für alle Verträge, die aufgrund unerlaubter Telefonwerbung angebahnt werden. Nur so kann der Belästigung am Telefon sowie unerwünschten Verträgen Einhalt geboten werden. Zudem muss die Strafverfolgung intensiviert und besser koordiniert werden, damit die Abzocke mit Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung nicht straflos bleiben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Oktober 2013, Nr. 0763/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2013