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RECHT/746: Verbraucher stärken - Recht auf Persönlichkeitsschutz im Netz umsetzen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Mai 2014

Verbraucher stärken: Recht auf Persönlichkeitsschutz im Netz umsetzen



Anlässlich der Diskussion innerhalb der Großen Koalition über die konkrete Umsetzung des EuGH-Urteils zu Google erklärt Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Das EuGH-Urteil muss nun so umgesetzt werden, dass die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auch tatsächlich gestärkt werden. Denn bislang tragen sie selbst das Risiko bei einer Klage gegen Konzerne. Wer seine Persönlichkeitsrechte durch Einträge in einer Suchmaschine verletzt sieht, muss einfache und klare Möglichkeiten haben, dagegen vorzugehen. Dafür braucht es jetzt Rechtssicherheit. Hier ist Merkel gefragt, sich endlich für Daten- und Verbraucherschutz innerhalb des Datenschutzreformprozesses auf europäischer Ebene zu bekennen.

Google & Co dürfen nicht allein entscheiden, welchen Löschanträgen sie stattgeben und welchen nicht. Es ist gut, dass in Teilen der Großen Koalition endlich die Einsicht reift, dass an dieser Stelle Datenschützer als Kontrollinstanz mit ins Boot müssen. Das geht nur, wenn die zuständigen Behörden auch entsprechend ausgestattet werden. Um die Entscheidung über Löschanträge zu erleichtern, bedarf es gesetzlicher Vorstrukturierungen. Dazu aber hat die Koalition bislang nichts vorgelegt. Merkel muss jetzt schnell für ein rechtssicheres Verfahren sorgen, das für Verbraucherinnen und Verbraucher klar und verständlich ist und gewährleistet, dass die Entscheidungsmacht von Google mit dem Urteil nicht weiter gestärkt wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Mai 2014, Nr. 0422-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Mai 2014