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RECHT/776: Abstammungsrecht - Auskunftsansprüche des Kindes gesetzlich stärken


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. April 2016

Abstammungsrecht: Auskunftsansprüche des Kindes gesetzlich stärken


Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtes zum Abstammungsrecht erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Auch wenn das Verfassungsgericht heute einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren abgelehnt hat, besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Auskunftsansprüche des Kindes müssen gestärkt werden. Die Bundesregierung muss regeln, unter welchen Umständen und gegen wen das Kind seinen Auskunftsanspruch durchsetzen kann. Spendet beispielsweise ein Mann seinen Samen bei einer Samenbank muss sichergestellt werden, dass das Kind später Auskunft über seine biologische Herkunft bekommen kann, ohne damit unerwünschte rechtliche Konsequenzen, wie Unterhaltsansprüche oder Vaterschaftsanfechtung mit auszulösen.

Deswegen haben wir einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht - um die Kindesinteressen bei der Samenspende gesetzlich abzusichern.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. April 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2016

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