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RECHT/779: Sexualstrafrecht - Ja zu Nein-heißt-Nein!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Juni 2016

Sexualstrafrecht: Ja zu Nein-heißt-Nein!


Zur Einigung der Koalitionsfraktionen über die Verschärfung des Sexualstrafrechts erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Umsetzung der Nein-heißt-Nein-Lösung ist überfällig. Bereits vor einem Jahr haben wir einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, nach dem der erkennbare entgegenstehe Wille des Opfers als entscheidendes Kriterium für die Strafbarkeit ausreicht. Die Schutzlücken, die unser deutsches Strafrecht in diesem Bereich aufweist, sind nicht länger hinnehmbar und verstoßen gegen internationales Recht. In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vor einigen Wochen waren sich die Expertinnen und Experten ebenfalls weitgehend einig, dass es dringend eines Straftatbestandes im Sexualstrafrecht bedarf, der keine Gewalt oder Nötigung des Täters gegenüber dem Opfer erfordert.

Die weiteren Straftatbestände, die die Koalition in ihrem Eckpunktepapier ankündigt, lehnen wir dagegen ab. Anstelle der Einführung Tatbestandes der "sexuellen Belästigung" muss die überflüssige Erheblichkeitsgrenze des § 184 h Nr. 1 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Für einen Sonderfall der sexuellen Belästigung bliebe dann kein Raum, wenn alle sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers in der Rechtsprechung als erheblich eingestuft werden. Eines gesonderten Tatbestandes bedarf es dann bei einer konsequenten Ausgestaltung des neuen Grundtatbestandes nicht.

Der weitere angekündigte Tatbestand, der sexuelle Straftaten aus Gruppen speziell unter Strafe stellen soll, ist Symbolgesetzgebung in Reaktion auf die Kölner Silvesternacht. Für Handlungen im Zusammenwirken mit anderen haben wir bereits Vorschriften über Mittäterschaft und Teilnahme - ein scharfes Schwert, das ein hohes Strafmaß erlaubt. Es widerspricht allen rechtsstaatlichen Grundsätzen die Beteiligung an einer Gruppe unabhängig vom Tatvorsatz bestrafen zu wollen.


Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805384.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2016

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