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RECHT/781: Stalking - Mehr Opferschutz statt diffuse Strafverschärfung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Juli 2016

Stalking: Mehr Opferschutz statt diffuse Strafverschärfung


Zum heutigen Kabinettbeschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Schutz gegen Nachstellungen erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Nachstellungen durch sogenannte Stalker können eine schwere Beeinträchtigung der eigenen Lebensführung bedeuten. Ob allerdings die von Justizminister Maas vorgeschlagene Ausweitung des Straftatbestandes der Nachstellung Abhilfe schaffen wird, ist äußerst zweifelhaft.

Es greift zu kurz, symbolhafte Strafverschärfungen mit Opferschutz gleich zu setzen. Es hilft niemandem, wenn ein jetzt schon unbestimmtes Delikt durch noch unbestimmtere Tatbestandsmerkmale wie die bloße "Geeignetheit" einer Handlung zur Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers erweitert wird. Mit dem Vorschlag von Minister Maas wird der Anwendungsbereich des Stalking-Paragrafen bedenklich weit gefasst. Es ist zu befürchten, dass nicht nur strafwürdige Fälle darunter fallen, sondern darüber hinaus Verhaltensweisen in den Bereich der Strafbarkeit gedrängt werden, die gar nicht erfasst werden sollen. Beispielsweise könnten Journalisten, die sich zur Aufdeckung von Missständen in die Nähe von anderen Personen begeben, in die Gefahr geraten, wegen Nachstellung verfolgt zu werden.

Stattdessen sollte das Gewaltschutzgesetz näher überprüft werden, um alle möglichen Erscheinungsformen von Nachstellung umfänglich zu erfassen. Verfügungen nach dem Gewaltschutzgesetz können hier flexiblere, effektivere und schnellere Abhilfe schaffen, als ein Strafverfahren. Und wer gegen einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz verstößt, kann am Ende ebenfalls strafrechtlich geahndet werden.

Positiv am Gesetzentwurf ist, dass eine Strafbarkeit für Verstöße gegen Verpflichtungen des Stalkers eingeführt wird, denen er im Rahmen eines Vergleichs mit dem Opfer nach dem Gewaltschutzgesetz zugestimmt hat. Ebenso ist die Umwandlung des Privatklagedeliktes in ein Antragsdelikt durchaus zu begrüßen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Juli 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2016

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