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RECHT/829: Entlastung der Gerichte bei Asylgerichtsverfahren - Union blockiert auf Bundes- und Landesebene


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar 2019

Entlastung der Gerichte bei Asylgerichtsverfahren: Union blockiert auf Bundes- und Landesebene


Anlässlich der heutigen Ablehnung der gemeinsamen Gesetzesinitiative der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg zur Entlastung der Verwaltungsgerichte bei Asylgerichtsverfahren im Bundesrat erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Im Pakt für den Rechtsstaat hat sich die Union unmissverständlich auf die Fahne geschrieben, in gerichtlichen Asylverfahren Leitentscheidungen zu ermöglichen, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten. Doch genau diese dringend notwendige Entlastung blockiert sie nun gleich in zweifacher Hinsicht: Im Bundestag durch ein permanentes Verschieben der Anhörung im Innenausschuss und im Bundesrat durch die Ablehnung der länderübergreifenden Initiative zur Beschleunigung von Asylgerichtsverfahren durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtmitteln.

Die Union beschränkt sich also bei der Stärkung des Rechtsstaats und Entlastung der Justiz mal wieder auf leere Versprechungen und Schönrederei. Dabei besteht sowohl politisch als auch fachlich ein breiter Konsens, die notwendigen technischen Änderungen im Prozessrecht endlich auf den Weg zu bringen, um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungsgerichte zu gewährleisten. Allein die Union sperrt sich gegen diese längst überfällige Maßnahme.

Wir wollen unseren Gesetzentwurf zur Beschleunigung in Verwaltungsgerichtsverfahren endlich im Plenum zur Abstimmung bringen, notfalls auch ohne Anhörung. Dann kann die Union ja noch einmal öffentlich Rede und Antwort stehen, warum sie etwas blockiert, was sie im Pakt für den Rechtsstaat selbst fordert.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Februar 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2019

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