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RECHT/883: Änderungen am NetzDG erster Schritt - umfassende Evaluierung muss folgen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. April 2020

Änderungen am NetzDG erster Schritt - umfassende Evaluierung muss folgen


Zu den Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, erklären Renate Künast MdB und Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung heute endlich zahlreiche unserer Vorschläge zur Verbesserung der Nutzerrechte wie einfachere Meldewege und einheitliche Transparenzberichte in die Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes aufgenommen hat. Die Details des Kabinettsbeschlusses werden wir nun genau prüfen. Allerdings muss Ministerin Lambrecht nun auch die lange angekündigte Evaluierung des Gesetzes vorlegen, das 2017 im Galopp durch den Bundestag getrieben wurde. Diese war nämlich bisher stets das Argument, schon lange bekannte Fehler im NetzDG nicht abzuändern und grüne Anträge zu vertagen. Jetzt sollten nicht nur die von Anfang an bekannten Fehler beseitigt werden, sondern mi t der Evaluierung auch eine grundsätzliche Debatte über Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Gesetz erfolgen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. April 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2020

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