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SOZIALES/1698: Paragraph 175 - Unrecht endlich beenden!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juni 2014

Paragraph 175: Unrecht endlich beenden!



Zum morgigen 20. Jahrestag der Abschaffung von § 175 im Strafgesetzbuch, der sexuelle Handlungen zwischen Männern verbot, erklärt Volker Beck, innenpolitischer Sprecher:

"Der Bundestag muss bei der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des Paragraphen 175, Strafgesetzbuch, endlich handeln! Es war eine Menschenrechtsverletzung, dass schwule Männer bis 1994 nach dem berüchtigten Paragraphen 175 zu verurteilt wurden. Umso mehr bleibt es ein Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, verurteilte Straftäter zu sein, weil sie schwul sind. Leider verweigert sich die Große Koalition in ihrem Vertrag, dagegen etwas zu unternehmen.

Die Grüne Bundestagsfraktion wird deshalb auch in dieser Legislaturperiode wieder einen Antrag einbringen, der dieses Unrecht endlich beenden soll. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2000 in einer einstimmig angenommen Resolution deutlich gemacht, dass "die Verfolgung gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtscharta und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstoßen" habe. Deshalb werden wir sowohl die Aufhebung der menschenrechtswidrigen Urteile nach dem Paragraph 175 in der Zeit nach 1945 als auch eine Entschädigung der Opfer beantragen. Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke darin, dass er Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung korrigiert und den Opfern seiner Irrtümer Recht widerfahren lässt. Deutschland muss sich endlich auch dieser Vergangenheit stellen.

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt die weltweite Entkriminalisierung von Homosexualität zu einer Priorität deutscher Menschenrechtspolitik. Sie unterstützt zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU eine entsprechende UN-Initiative. Dieses Engagement ist umso glaubwürdiger, je klarer sich die Bundesrepublik der Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen gegenüber Homosexuellen in der deutschen Vergangenheit stellt und daraus Konsequenzen zieht."

Zur Information finden Sie hier den Antrag der Grünen Bundestagsfraktion aus der letzten Legislaturperiode:
http://www.volkerbeck.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Antrag_17.4042___175_Rehabilitierung_und_Entschaedigung.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juni 2014, Nr. 0451-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2014