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SICHERHEIT/785: Tötung eines Deutschen durch bewaffnete Drohnen bleibt ungeahndet


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juli 2013

Tötung eines Deutschen durch bewaffnete Drohnen bleibt ungeahndet



Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt im Falle des bei einem Drohnenangriff in Pakistan getöteten deutschen Staatsbürger Bünyamin E. erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Begründung für die Einstellung des Verfahrens im Fall Bünyamin E. ist erstaunlich. Der Generalbundesanwalt erklärt Pakistan zum Bürgerkriegsgebiet, in dem feindliche Kämpfer getötet werden dürfen. Unklar bleibt dabei, warum ausgerechnet ein ausländischer Staat, in diesem Fall die USA, beteiligte Kriegspartei sein soll. Selbst wenn es sich in Pakistan um einen Bürgerkrieg handeln sollte, können nicht andere Staaten militärisch auf pakistanischem Territorium operieren. Da außerdem kein Einverständnis der pakistanischen Regierung zu Drohnenangriffen ausländischer Staaten vorliegt, scheidet eine völkerrechtliche Legitimation auf dieser Grundlage ebenfalls aus. Das Töten eines deutschen Staatsbürgers durch den US-amerikanischen Staat in einem Land, in dem weder Deutsche noch Amerikaner Krieg führen, ist daher nicht nach Völkerstrafrecht, sondern nach allgemeinem deutschem Strafrecht zu ahnden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juli 2013, Nr. 0523/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2013