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SOZIALES/1696: Elterngeld - Gerechtigkeitslücke bleibt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juni 2014

Elterngeld: Gerechtigkeitslücke bleibt



Anlässlich des Kabinettsbeschluss zum "ElterngeldPlus" erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Gesetzesentwurf für ein "ElterngeldPlus" geht in die richtige Richtung. Eltern, die Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, werden beim Elterngeld zukünftig nicht mehr benachteiligt. Doch es besteht weiterhin Handlungsbedarf: Das Rückkehrrecht auf Vollzeit muss umgesetzt werden. Auch ist die Begrenzung der Elternzeit auf das achte Lebensjahr des Kindes sachlich unbegründet.

Ministerin Schwesig verpasst zudem die Chance, mit der Reform des Elterngelds die drängende Gerechtigkeitslücke bei Eltern mit ALG-II-Bezug zu schließen. Durch die Anrechnung bleiben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor. Das ist nicht akzeptabel. Ihre Erziehungsleistung wird offensichtlich von der Bundesregierung nicht im gleichen Maße gewürdigt wie die anderer Familien.

Für eine familienfreundliche Arbeitskultur in Deutschland bleibt noch viel zu tun. Die Normalarbeitszeit darf sich nicht länger am männlichen Facharbeiter orientieren. Bei der Familienarbeitszeit erwarten wir von der Familienministerin mehr als warme Worte. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Elternzeit, die ohne Zustimmung der Arbeitgeber erfolgen soll, muss im Verfahren geklärt werden, ob sich dies nicht als Bumerang insbesondere für Frauen erweist.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juni 2014, Nr. 0441-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2014