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SOZIALES/1786: Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Mädchen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. November 2015

Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Mädchen


Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen am 25. November erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

In Deutschland mehren sich Berichte über sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen in den Flüchtlingsunterkünften. Gerade sie leben in den Flüchtlingsunterbringungen oft isoliert, haben keine Rückzugsmöglichkeiten und kennen ihre Rechte bei sexualisierter Gewalt nicht. Hinzu kommt, dass sprachliche Barrieren den Zugang zu Hilfeeinrichtungen erschweren. Wir stehen in der Pflicht, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Selbstverständlich auch die, die zu uns fliehen.

Deshalb fordern wir, den Gewaltschutz von besonders gefährdeten Flüchtlingsgruppen zu stärken. Die Hilfereinrichtungen sollen betroffenen Frauen und Mädchen bei Gewalt schnell und niedrigschwellig Beratung und Betreuung anbieten können. Um den zusätzlichen Versorgungsbedarf zu unterstützen, soll der Bund ein Bundesprogramm auflegen. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, dem wachsenden Bedarf angemessen zu begegnen. Hierzu müssen die Fachberatungsstellen und Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt an Frauen finanziell, mit zusätzlichem Personal und Räumlichkeiten besser ausgestattet werden. Dazu gehört auch, den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei der Beratung von Flüchtlingsfrauen zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen wir die Residenzpflicht abschaffen. Sie darf für die Inanspruchnahme von Hilfe für Frauen und Mädchen nicht zu einer unüberwindbaren Hürde werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. November 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2015

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