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SOZIALES/1916: Hartz IV-Regelsätze nicht armutsfest


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. September 2018

Hartz-IV-Regelsätze nicht armutsfest


Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Regelsätze bei Hartz IV zum Jahresbeginn 2019 um acht Euro anzuheben, erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende um acht Euro und bei Teenagern um sechs Euro ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Regelsätze würden deutlich höher liegen, würde die Bundesregierung nicht bei der Regelsatzberechnung tricksen. Sie berücksichtigt nur die 15 Prozent der untersten Einkommen, ignoriert verdeckte Armut und rechnet alltägliche Bedarfe aus der Berechnung heraus. So entsteht ein Regelsatz, der nicht armutsfest ist.

Hartz IV sichert vielleicht das Überleben, aber Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich. Angesichts krasser Bedarfsunterdeckungen für Menschen im Grundsicherungsbezug und grundsätzlicher methodischer Mängel bei der Regelsatzermittlung ist mehr notwendig, als die jährliche Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung.

Die Regelsätze müssen endlich sachgerecht und auf Grundlage aussagekräftiger Zahlen berechnet werden. Außerdem müssen die Sanktionen abgeschafft werden, die derzeit dafür sorgen, dass das rechtlich garantierte Existenzminimum noch gekürzt werden darf. Wir fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt. Um Kinderarmut gezielt zu verhindern, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Bedarfe von allen Kindern deckt und die automatisch und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. September 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2018

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