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SOZIALES/1932: Istanbul Konvention - Bundesregierung muss Schutz von Frauen verbessern


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Februar 2019

Istanbul Konvention: Bundesregierung muss Schutz von Frauen verbessern


Zum ersten Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul Konvention erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Istanbul Konvention ist die Chance, Gewaltschutz für Frauen endlich groß zu schreiben! Die Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und diese Möglichkeit müssen wir nutzen, denn sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem und geht alle an. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihr Schutz ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss den Schutz von Frauen verbessern, indem eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern sichergestellt wird, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Was es jetzt braucht, ist die Einrichtung der in der Konvention vorgeschriebenen zentralen Koordinierungsstelle, um die stringente Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der geforderten Maßnahmen zu gewährleisten.

Außerdem muss die Regierung schnellstmöglich dafür sorgen, dass von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen. Denn wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Die Bundesregierung muss ihre eingelegten Vorbehalte zu den Art. 59 Abs. 2 und 3 zurücknehmen. Sie darf nicht länger geflüchteten oder migrierten Frauen und Mädchen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen aussagen, die Möglichkeit auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht verweigern.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Februar 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2019

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