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SOZIALES/1939: Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. März 2019

Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen


Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik:

Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland nimmt immer mehr zu. Das verdeutlicht den dringenden politischen Handlungsbedarf, darin waren sich heute auch die geladenen Sachverständigen einig. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen. Alle politisch und gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden, um an Lösungen des Problems zu arbeiten.

Die bundesweit zu implementierende Wohnungslosennotfallstatistik ist dabei ein wichtiger Ausgangspunkt. Darüber hinaus müssen Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl im Präventionsbereich als auch bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nachhaltige Wirksamkeit entfalten: Die Versorgung aller Menschen mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen, hat dabei besondere Priorität. Hierfür muss der Bund unter anderem die Förderung der Wohnraumförderung der Länder verdoppeln sowie die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit vorantreiben. Es ist unabdingbar, dass wirksame Ansätze wie "Housing First" bundesweit realisiert werden. Nur mittels eines umfassenden Gesamtkonzepts, wie wir es mit unserem Antrag vorschlagen, kann das Sustainable Development Ziel extreme Armut bis 2030 auch in Deutschland komplett zu beseitigen, erreicht werden. Für ein reiches Land wie Deutschland ist das heutige Ausmaß an Wohnungs- und Obdachlosigkeit beschämend. Die Bundesregierung muss handeln. Einfach nur zusehen und die Verantwortung von sich weisen hat als Handlungskonzept ausgedient.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. März 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

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