Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

UMWELT/1328: Gemeinschaftsaufgabe für den ländlichen Raum - Späte Einsicht oder Wahlkampfstrategie


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Januar 2013

Gemeinschaftsaufgabe für den ländlichen Raum - Späte Einsicht oder Wahlkampfstrategie?



Zur Debatte über die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) in der heutigen Sitzung des Agrarausschusses erklärt Cornelia Behm, Sprecherin für ländliche Entwicklung:

Es ist eine interessante Kehrtwende, wenn der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Gerd Müller heute verlauten lässt, dass mittlerweile Konsens zwischen allen Fraktionen darin bestünde, eine Grundgesetzänderung anzustreben, um die GAK zu einer Gemeinschaftsaufgabe für den ländlichen Raum weiterzuentwickeln. Noch im Jahr 2011 wurde ein Antrag unserer Fraktion, der die Weiterentwicklung der GAK zu einem Instrument des ländlichen Raums zum Inhalt hatte, von der Bundesregierung abgelehnt. Mit den heutigen Aussagen führt die Koalition eine flotte Zunge. Die Realität der politischen Maßnahmen spricht allerdings eine andere Sprache: Es bestehen erhebliche Zweifel, dass dieser Bekenntniswandel auch ein Sinneswandel ist.

Immerhin zeigt sich hier, dass Aktionen, wie die Demonstration gegen die industrialisierte Landwirtschaft am 19. Januar 2013 in Berlin, durchaus von der Regierungskoalition wahrgenommen werden und der immer lauter werdende gesellschaftliche Wunsch nach einem Wandel nicht weiter ignoriert werden kann. Ein Umsteuern ist jedoch von dieser Regierung nicht zu erwarten, zu sehr sind sie den Interessen der Agrarindustrie verpflichtet.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Januar 2013, Nr. 0076/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2013