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UMWELT/1522: Waldwirtschaft - Kartellamt in Schranken weisen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Juli 2015

Waldwirtschaft: Kartellamt in Schranken weisen


Zur Entscheidung des Bundeskartellamtes, dem Land Baden-Württemberg die Holzvermarktung und Erbringung forstlicher Dienstleistungen im Kommunal- und Privatwald zu untersagen, erklärt Harald Ebner MdB:

Diese Entscheidung ist falsch und muss vor Gericht angefochten werden. Das Bundeskartellamt sieht den Wald nur als Holzlager und ignoriert komplett die vielfältigen Waldfunktionen für das Gemeinwohl. Jetzt droht in den meisten Bundesländern die Zerschlagung bewährter forstwirtschaftlicher Strukturen, die bislang eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und eine verlässliche preiswerte Holzversorgung gewährleisten. Eine breite Mehrheit der Akteure im Waldbereich von Umweltverbänden, Gewerkschaften über Kommunen, Privatwaldbesitzern bis hin zu Sägewerkverbänden möchte das bisherige System beibehalten.

Wir haben bereits Ende letzten Jahres die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert: Im Bundeswaldgesetz muss endlich klargestellt werden, dass försterliche Tätigkeiten wie die Baummarkierung als waldbauliche Maßnahmen zu werten und damit nicht Teil der Holzvermarktung sind. Union und SPD dürfen eine Lösung des Problems nicht länger verschleppen, sondern müssen die Bundeskartellbehörde gesetzlich in Schranken weisen. Der seit Januar vorliegende Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine entsprechende Gesetzesänderung im Kabinett muss umgehend verabschiedet werden. Hier ist ein Machtwort der Kanzlerin gefragt, um mögliche Blockaden durch einzelne Ressorts zu beenden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juli 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2015

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